Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in a nutshell
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, ist eine bedeutende legislative Initiative, die darauf abzielt, die Barrierefreiheit in der digitalen Welt umfassend zu verbessern. Hierbei geht es darum, dass alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die öffentlich zugänglich sind, so gestaltet werden müssen, dass sie von jedem Menschen genutzt werden können. Das Internet wird dadurch zugänglicher für alle, und Unternehmen können sich über einen größeren Kundenkreis freuen – eine Win-win-Situation! Über das Thema Barrierefreiheit im Internet und dessen Relevanz in der Webentwicklung haben wir bereits im Jahr 2022 informiert. Dies stellt mittlerweile eine zwingende Anforderung dar. Im Folgenden erläutern wir die relevanten Inhalte sowie etwaige Neuerungen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um und zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu erhöhen. Es legt Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen fest, einschließlich digitaler Technologien und Dienstleistungen wie Websites, mobile Anwendungen und e-Commerce-Plattformen. Besonders wichtig ist, dass auch bestehende Produkte und Dienstleistungen angepasst werden müssen, wenn sie über diesen Stichtag hinaus angeboten werden.
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?
Unter das BFSG fallen nicht generell alle Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Anwendungsbereich ist deckungsgleich mit der Richtlinie (EU) 2019/882, die das Gesetz umgesetzt hat. In § 1 Absatz 2 und 3 BFSG werden alle Produkte und Dienstleistungen genannt, die in den Anwendungsbereich fallen.
Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Router
Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
- Telekommunikationsdienste
- E-Books
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung für eine breite Nutzerbasis, einschließlich Personen mit temporären oder situativen Einschränkungen, wie z.B. eine verlegte Brille oder Sonnenlicht auf dem Display. Die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards führt zu besser strukturiertem und klarerem HTML, was wiederum die technische SEO verbessert und zu schnelleren Ladegeschwindigkeiten führt.
Technische Anforderungen und Standards
Kernstück der Umsetzung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die in ihrer neuesten Version (2.2) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) spezifische technische Kriterien vorgeben. Diese umfassen Anforderungen an die visuelle Darstellung, die Bedienbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit digitaler Inhalte, um sicherzustellen, dass sie von Personen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen genutzt werden können. Diese Standards bieten detaillierte Kriterien für die Zugänglichkeit, die von minimalen Anforderungen (Level A) bis zu den umfassendsten (Level AAA) reichen.
Inwiefern sind Websites vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Websites fallen nicht pauschal unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, aber sie müssen barrierefrei gestaltet sein, wenn bestimmte Dienstleistungen bzw. Produkte angeboten werden. Dazu gehören:
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Websites, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, müssen den Anforderungen des BFSG entsprechen. Dies umfasst alle Arten von E-Commerce-Plattformen und Online-Shops. Laut § 2 Nummer 26 BFSG geht es um den Abschluss von Verbraucherverträgen, wie etwa der Kauf von Produkten.
Bankdienstleistungen für Verbraucher
Websites, die Online-Banking oder andere Bankdienstleistungen anbieten, müssen ebenfalls barrierefrei sein. Diese Dienstleistungen sind in § 2 Nummer 24 des BFSG definiert und umfassen jegliche Form von Online-Finanztransaktionen.
Weitere betroffene Dienstleistungen
Neben den offensichtlichen E-Commerce- und Bankdienstleistungen müssen eventuell auch Websites, die Buchungs- oder Kontaktformulare anbieten, barrierefrei gestaltet sein. Das BFSG definiert dies als „Dienstleistungen der Telemedien“, die über Webseiten oder mobile Apps bereitgestellt und auf Anfrage von Verbrauchern abgeschlossen werden.
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Unter dem BFSG müssen betroffene Websites sicherstellen, dass:
- Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen klar bereitgestellt werden.
- Interaktive Funktionen wie Identifizierung, Authentifizierung und Zahlungsprozesse für alle Nutzer zugänglich, bedienbar und verständlich sind.
- Technische Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) eingehalten werden, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Website barrierefrei sind.
Welche Kriterien sollen für eine barrierefreie Webseite erfüllt sein?
Die wichtigsten Aspekte kennen Sie bereits: responsives Design, ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe, Textgröße (oder anpassbare Textgröße) und Schriftarten, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und Audiodateien sowie der Verzicht auf Blinken und Blitzen. Zudem kommen einige, teilweise neue Faktoren dazu:
- Alle Funktionen, die zur Bedienung eine Wisch- bzw. Ziehbewegung erfordern, benötigen eine Alternative, die mit Klicken oder Tippen funktioniert.
- Elemente, die den Tastaturfokus erhalten, müssen immer zumindest teilweise sichtbar sein.
- Zeitbegrenzungen für einzelne Interaktionen müssen für alle Menschen ausreichen sein oder die Zeitdauer bei gesteuerten Medien veränderbar sein.
- Formulare müssen leicht zu bedienen sein und auch in Textform erläutert werden.
- Links und Schaltflächen müssen eine Mindestgröße von 25 x 25 px haben und über die Tastatur bedienbar sein.
- Screenreader-Kompatibilität muss vorhanden sein.
- Der Content sollte in leichter oder einfacher Sprache geschrieben sein.
- Hilfe in Form von Kontaktdaten, einem Kontaktmechanismus oder einem Selbsthilfeangebot muss an einheitlicher Stelle auf jeder Seite angeboten werden (ausgenommen hiervon ist Hilfe auf Schnittstellenebene, kontextbezogene Hilfe und Funktionen wie Rechtschreibprüfungen oder Anleitungen).
- Werden kognitive Funktionstests innerhalb eines Authentifizierungsprozesses verwendet, muss eine der folgenden Kriterien erfüllt werden:
- alternative Authentifizierungsmethode zur Verfügung gestellt;
- ein Mechanismus zur Verfügung gestellt, der die Benutzer: innen bei der Durchführung unterstützt;
- der Funktionstest besteht darin, Objekte zu erkennen;
- der Funktionstest besteht darin, persönliche Inhalte zu identifizieren, die die Nutzer: innen der Webseite bereitgestellt haben.
- Ihre Webseite muss eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit“ erhalten, mit Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie die Teile der Webseite / des Onlineshops beschreiben, die nicht barrierefrei sind.
- Ihre Webseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, über die Nutzer: innen Barrieren melden können.
Tools zur Selbstkontrolle
Wir teilen einige Tools mit Ihnen, mit denen Sie einige Grundregeln selbst kontrollieren können. Nichtsdestotrotz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine juristische Überprüfung Ihrer Webseite oder Ihres Onlineshops auf jeden Fall sinnvoll ist.
- Kontrast Checker – hier können Sie den Kontrast von Vorder- und Hintergrundfarben kontrollieren
- LanguageTool oder rechtschreibpruefung24.de – hiermit kann die Analyse zur Rechtschreibung, Grammatik, und Stilistik durchgeführt werden
- Checkliste für barrierefreie Webseiten mit HTML vom Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen
- Checkliste für Bilder und Grafiken von dem Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen
- Screenreader – Kompatibilität
Herausforderungen und rechtliche Beratung
Die Umsetzung dieser Anforderungen kann komplex sein. An vielen Stellen bleibt das Gesetz noch undurchsichtig. Welche Interaktionsmöglichkeiten auf Websites und Apps im Endeffekt genau davon betroffen sind, lässt sich aktuell nur schwer definieren. Es kann notwendig sein, bestehende Websites grundlegend zu überarbeiten und kontinuierlich zu pflegen, um den gesetzlichen Standards zu entsprechen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtliche Beratung hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Daher an dieser Stelle der Hinweis, dass es sich hierbei nicht um eine rechtliche Beratung bzw. Empfehlung handelt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie u.a. hier, hier oder hier.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt umfangreiche Anforderungen für Websites mit sich, die bestimmte Dienstleistungen anbieten. Unternehmen sollten frühzeitig beginnen, ihre digitalen Angebote anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und allen Nutzern zugänglich sind. Die Investition in Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, die Reichweite und Zufriedenheit der Nutzer zu erhöhen. Gern unterstützen wir Sie dabei Ihre Website barrierefrei zu gestalten.